Satzung der µLog Heiztechnik AG
Firma der ,Gesellschaft Die Firma der Gesellschaft lautet Micro Logic Heiztechnik AG (µLHAG)
Der Sitz der Gesellschaft wird noch verhandelt
Gegenstand des Unternehmens ist
1) die Produktion von Heiz- und Kühlsystemen mit Ausbeutung der natürlichen Wärmequellen wie Solarkollektoren und die Luft für die Versorgung von Haushalten, außerdem Wärme/Strom Umsetzer und Energiespeicher.
2) die Entwicklung eines flexiblen Beschäftigungssystems, das gleichzeitig den Beschäftigten und deren Familien optimale Arbeitsmöglichkeiten bietet und höchste Produktivität und Innovation in der Produktion erreicht.
3) nach der Aufbauphase die Förderung der Kunst.
Die Höhe des Grundkapitals beträgt 4.000.000 EUR -
Nennbeträge und Zahl der einzelnen Aktien jeden Nennbetrags,
| 1 € | 100 St | = 100 € | Inhaberaktien |
| 5 € | 60 St | = 300 € | Inhaberaktien |
| 20 € | 30 St | = 600 € | Inhaberaktien |
| 100 € | 90 St | = 9.000 € | Inhaberaktien |
| 500 € | 60 St | = 30.000 € | Inhaberaktien |
| 2000 € | 30 St | = 60.000 € | Inhaberaktien |
| 10.000 € | 90 St | = 900.000 € | Inhaberaktien |
| 50.000 € | 40 St | = 2.000.000 € | Inhaberaktien |
| 100.000 € | 10 St | = 1.000.000 € | Inhaberaktien |
| Summe | 510 St | 4.000.000 € | Inhaberaktien |
Ausgabekurs der Aktien: Aus den insgesamt 4.000.000 Aktien werden 1.999.999 zum Zeichnen freigegeben. Die insgesamt gezeichnete Summe geteilt durch 1999999 Aktien ergibt den Ausgabekurs der Aktien. Diese werden zunächst nicht auf der Börse, sondern nur intern gehandelt. Die Mehrheit der Aktien (50% + 1 Stück) behält die Micro Logic GmbH als Patentinhaber und Gründer der µLH AG für sich um damit die Führung der AG zu behalten.
Zusammensetzung des Vorstands Alleinvorstand am Anfang ist Dipl.-Ing, Ferenc von Gall. Im ersten Jahr wird ein Produktionsvorstand zusätzlich berufen.
Form der Bekanntmachung der Gesellschaft: Bundesanzeiger
Jede Satzungsänderung bedarf gemäß §§ 179 ff. AktG eines Hauptversammlungsbeschlusses mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals (qualifizierte Mehrheit).